Kann man die Begutachtungsstelle für Fahreignung wechseln? Ja, denn Sie beauftragen die MPU-Stelle selbst und zahlen auch die Rechnung, also bestimmen Sie, wohin Sie gehen. Die Fahrerlaubnisbehörde darf die MPU anordnen, aber keine bestimmte Stelle vorschreiben. Das ergibt sich aus § 11 Abs. 6 FeV und gilt für alle amtlich anerkannten Begutachtungsstellen gleichermaßen.
Sie stehen vor einer MPU-Anordnung und fragen sich, ob Sie die Begutachtungsstelle für Fahreignung frei wählen oder bei Bedarf wechseln können? Die Wahl der Stelle ist nicht gleichgültig: Spezialisierung und Terminverfügbarkeit können den Ablauf erheblich beeinflussen. Im Folgenden klären wir, wie das Wahlrecht rechtlich begründet ist, wann ein Wechsel noch möglich ist und worauf es bei der Entscheidung ankommt.
Der Führerschein ist für manche nicht nur eine Karte im Portemonnaie, sondern die Grundlage jeder Arbeitswoche. Als eine Person nach einem auffälligen Atemalkoholwert ein Aufforderungsschreiben nach § 11 Abs. 6 FeV erhält und aufgefordert wird, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, ist die Unruhe verständlich. Die Behörde setzt eine Frist: Wer das Gutachten nicht rechtzeitig vorlegt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 11 Abs.
Das Aufforderungsschreiben nach § 11 Abs. 6 FeV erzeugt Druck. Wer die Frist versäumt, riskiert nach § 11 Abs. 8 FeV den Entzug der Fahrerlaubnis, selbst wenn das Gutachten inhaltlich gut ausgefallen wäre. Dieser Zeitdruck verleitet dazu, die erstbeste verfügbare Stelle zu wählen, ohne zu prüfen, ob sie zum konkreten Anlass passt.
Das Wahlrecht bei der Begutachtungsstelle ist ein echter rechtlicher Vorteil, den Betroffene kennen und nutzen sollten. Ein Wechsel bleibt, solange die Frist es zulässt, möglich.
Ein Blick in die gesetzliche Systematik zeigt, wie dieses Wahlrecht verankert ist und wann ein Wechsel sinnvoll oder notwendig wird.
Freie Wahl der Begutachtungsstelle: Was § 11 FeV und die Anerkennung nach Anlage 14 FeV bedeuten
Ein Blick in die gesetzlichen Regeln zeigt.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nach § 11 Abs. 2, Abs. 6, § 13 und § 14 FeV berechtigt, eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen. Ihre Befugnis reicht dabei weit: Sie bestimmt den Anlass, die Fragestellung und die Frist.
Worauf es jetzt ankommt
Was sie nicht bestimmen darf, ist die konkrete Begutachtungsstelle.
Die privatrechtliche Stellung der Begutachtungsstelle
Begutachtungsstellen für Fahreignung sind keine Behörden, sondern privatrechtliche Stellen. Der Betroffene beauftragt sie und trägt die Kosten. Dieser privatrechtliche Charakter ist entscheidend: Es besteht kein öffentlich-rechtliches Zuteilungsverhältnis, also gilt das allgemeine Prinzip der freien Auftragnehmer-Wahl.
Was für die Einordnung zählt
Amtlich anerkannte Begutachtungsstellen müssen die Voraussetzungen der Anlage 14 zur FeV erfüllen; deshalb kommt es nicht darauf an, ob die Fahrerlaubnisbehörde eine bestimmte Stelle bevorzugt. Die BASt-Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung regeln den inhaltlichen Maßstab, nach dem jede Stelle vorzugehen hat. Das Ergebnis einer anerkannten Stelle ist für die Behörde verbindlich, unabhängig davon, welche Stelle beauftragt wurde.
Was für den nächsten Schritt zählt
§ 24 VwVfG und § 26 VwVfG stützen dieses Prinzip zusätzlich: Die Behörde bestimmt Art und Umfang der Sachaufklärung, nicht aber, welcher Sachverständige konkret herangezogen wird.
Welche Unterlagen jetzt zählen
§ 11 FeV
§ 11 Abs. 6 FeV verpflichtet die Behörde, den Betroffenen schriftlich über Anlass, Fragestellung und Frist der Begutachtung zu informieren. Die Auswahl der Begutachtungsstelle trifft der Betroffene selbst. § 11 Abs. 8 FeV ordnet an, dass die Behörde bei Nichtvorlage des Gutachtens auf mangelnde Fahreignung schließen darf, sofern der Betroffene die Nichtvorlage zu vertreten hat.
Quelle öffnen →Wann ist ein Wechsel der Begutachtungsstelle noch möglich?
Genau hier wird es praktisch: Aus der vorherigen Ebene folgt, welche Nachweise jetzt zählen.
Ein Wechsel ist rechtlich zulässig, solange die behördliche Frist für die Vorlage des Gutachtens noch nicht abgelaufen ist. Die tatsächliche Machbarkeit hängt davon ab, in welchem Stadium das Verfahren bei der ursprünglich gewählten Stelle steht.
Was Sie als Nächstes prüfen sollten
Solange noch kein Untersuchungstermin stattgefunden hat, ist ein Wechsel im Regelfall ohne Weiteres möglich. Die Stelle hat noch keine wesentliche Leistung erbracht, der Auftrag lässt sich beenden.
Wenn bereits Teilleistungen erbracht wurden
Hat die Untersuchung bereits begonnen oder wurden Teilleistungen abgerechnet, z.B. ein medizinischer Vorbefund oder ein Akteneinsicht-Termin, sind diese in der Regel zu vergüten. Entscheidend ist dann: Reicht die verbleibende Frist noch, um bei einer neuen Stelle rechtzeitig einen vollständigen Untersuchungstermin zu erhalten?
Unterlagen, die Sie der ersten Stelle übermittelt haben, z.B. Aktenauszüge oder ärztliche Befunde, bleiben Ihre Unterlagen. Sie können Kopien anfordern oder Originale zurückfordern, sofern keine vertragliche Regelung dagegen spricht. Die neue Stelle benötigt diese Dokumente neu.
Wo die Frist praktisch beginnt
Ein Wechsel kurz vor Fristablauf kann das Gutachten nicht mehr rechtzeitig sichern. Wer wechseln will, sollte das so früh wie möglich entscheiden und, wenn nötig, bei der Behörde eine Fristverlängerung prüfen. Diese ist nicht sichert, aber in begründeten Einzelfällen möglich.
Sie überlegen, ob ein Wechsel der Begutachtungsstelle in Ihrer Situation noch sinnvoll ist? Kanzlei Zmijanjac prüft Ihre Fristlage und die beste Vorgehensweise. Nehmen Sie Kontakt auf.
Kontakt aufnehmenWas tun, wenn die Behördenfrist bereits läuft?
Das bedeutet für den nächsten Abschnitt: Nicht der Fehler allein entscheidet, sondern seine Begründung. Vertiefend hilft Verkehrsrechtliche Einordnung weiter.
Sobald das Aufforderungsschreiben vorliegt, läuft die Uhr. Die Frist ist mit dem Schreiben gesetzt und liegt je nach Behörde bei einem bis mehreren Monaten. Ein bloßer Stellenwechsel verlängert diese Frist nicht automatisch.
Was jetzt praktisch wichtig ist
Drei Handlungsmöglichkeiten im laufenden Verfahren:
Fristverlängerung beantragen. Die Behörde ist dazu nicht verpflichtet, aber bei sachlichem Grund, z.B. langen Wartezeiten bei allen geeigneten Stellen, kann sie entgegenkommen. Der Antrag muss schriftlich und vor Fristablauf gestellt werden.
Worauf Sie im Alltag achten sollten
Neuen Termin parallel sichern. Wer erst die Kündigung bei Stelle A einreicht und dann bei Stelle B anfrägt, verliert Zeit. Sinnvoller ist, den Termin bei Stelle B zunächst zu reservieren, bevor Stelle A verbindlich abgesagt wird.
Rechtlichen Rat einholen. Wenn die Frist eng ist oder die Behörde eine Verlängerung ablehnt, lohnt die Prüfung, ob gegen die Ablehnung vorgegangen werden kann.
Was danach entscheidend wird
Eine Fristverlängerung wird von Behörden in der Praxis häufiger gewährt, als Betroffene erwarten. Voraussetzung: ein nachvollziehbarer Grund und ein rechtzeitiger, schriftlicher Antrag.
Welche Kriterien helfen bei der Wahl der richtigen Stelle?
Auf dieser Grundlage lässt sich die Fristfrage sicher einordnen. Wenn bereits ein Bescheid vorliegt, hilft der Überblick zu Fahrverbot beim Bußgeldbescheid beim nächsten Schritt.
Nicht jede amtlich anerkannte Stelle hat dieselben fachlichen Schwerpunkte. Der Gleichwertigkeitsgrundsatz sichert die rechtliche Verbindlichkeit des Ergebnisses, nicht die spezialisierte Ausrichtung.
Praktisch heißt das: Der nächste Schritt sollte nicht aus Bauchgefühl entstehen, sondern aus Akte, Frist und belegbarem Sachverhalt. Prüfen Sie erst, welche Unterlagen wirklich vorliegen, welche Erklärung fehlt und ob die behördliche oder gerichtliche Einordnung rechtlich tragfähig ist. So bleibt die Entscheidung belastbar.
Bevor Sie die nächsten Schritte prüfen
Wichtig ist zuerst die Einordnung, welche Entscheidung, Frist oder Forderung tatsächlich betroffen ist. Erst danach sollte die praktische Checkliste abgearbeitet werden. Legen Sie Unterlagen, Fristen und die bisherige Kommunikation zusammen, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.
Fragen Sie bei der Stelle vorab nach, welche Erfahrung sie mit Ihrem konkreten Anlass hat, z.B. Alkohol am Steuer oder Drogenvorwurf. Das ist keine Misstrauensbekundung, sondern sachgerechte Vorbereitung.
Welche Rolle spielt ein Anwalt beim Stellenwechsel?
Daraus folgt der nächste Schritt: Die Unterlagen müssen so geordnet werden, dass Widerspruch oder Klage tragfähig begründet werden können. Für die weitere Vorbereitung lohnt der Blick auf Fahrverbot abwenden.
Ein Anwalt greift nicht in die Untersuchung selbst ein: Die MPU ist ein Sachverständigenverfahren, kein Gerichtsverfahren. Seine rechtliche Rolle ist aber gleichwohl bedeutsam.
Wo Sie genauer hinschauen sollten
Er prüft das Aufforderungsschreiben auf formelle Mängel. § 11 Abs. 6 FeV stellt Anforderungen an Inhalt und Begründung. Fehlt die genaue Fragestellung oder ist der Anlass unzureichend begründet, kann das Schreiben angreifbar sein.
Typische Ansatzpunkte im Verfahren
Er prüft, ob die Anordnung der MPU überhaupt rechtmäßig ist: Liegen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 FeV, des § 13 FeV oder des § 14 FeV vor? Nicht jede Aufforderung ist fehlerfrei erlassen.
Er begleitet einen Antrag auf Fristverlängerung: Ein schriftlicher, begründeter Antrag wirkt besser als eine formlose Anfrage. Und er schützt vor einem verbreiteten Fehler: dem voreiligen Verzicht auf das Gutachten. Wer das Gutachten nicht beibringt, weil er die Frist verpasst, gibt der Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV das Recht, auf fehlende Eignung zu schließen. Dieser Schritt ist oft vermeidbar.
Welche Prüfung jetzt sinnvoll ist
„Die MPU-Anordnung ist kein Urteil, sondern eine Aufklärungsmaßnahme. Ob sie rechtmäßig ist und wie man ihr wirksam begegnet, ist eine juristische Frage, keine medizinische."
Was Sie vor der Checkliste einordnen sollten
Die Unterlagenliste ist kein weiterer Lesekasten, sondern die praktische Übersetzung der vorherigen Einordnung. Entscheidend ist, ob MPU-Anordnung, Fristsetzung, Aktenversand, Beauftragungsunterlagen und behördliche Fragestellung zusammenpassen. Erst wenn diese Punkte nebeneinanderliegen, lässt sich erkennen, ob nur eine organisatorische Klärung fehlt oder ob der Wechsel rechtlich oder fristbezogen riskant wird.
Welche Fragen stellen Betroffene am häufigsten?
Im nächsten Schritt geht es darum, die häufigsten Anschlussfragen einzuordnen. Wenn bereits ein Bescheid vorliegt, hilft der Überblick zu Was tun, wenn Bußgeldbescheid Tatort/Messstelle falsch nennt und Einspruch möglich ist? beim nächsten Schritt.
Kann die Behörde eine bestimmte Begutachtungsstelle vorschreiben?
Nein. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die MPU an und bestimmt Fragestellung und Frist. Die Wahl der konkreten Stelle liegt beim Betroffenen. Eine behördliche Weisung auf eine bestimmte Stelle wäre rechtswidrig.
Muss ich ein bereits entstandenes negatives Gutachten vorlegen?
Ein negatives Gutachten muss der Betroffene der Behörde nur dann vorlegen, wenn die Behörde von seiner Existenz weiß, z.B. weil die Stelle bereits mit ihr kommuniziert hat. Das sollte frühzeitig und mit anwaltlicher Begleitung geklärt werden.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Nach § 11 Abs. 8 FeV darf die Behörde auf fehlende Fahreignung schließen, wenn das Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt wird und der Betroffene das zu vertreten hat. Das führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die Frist ist das schärfste Risiko im gesamten Verfahren.
Kann ich ein negatives Gutachten gerichtlich anfechten?
Das Gutachten selbst ist kein Verwaltungsakt und damit nicht direkt anfechtbar. Angreifbar ist der Bescheid, mit dem die Fahrerlaubnis entzogen wird. In diesem Verfahren kann geprüft werden, ob das Gutachten ordnungsgemäß nach den BASt-Leitlinien erstellt wurde.
Lohnt eine zweite Begutachtung bei einer anderen Stelle?
Die Behörde ist nicht verpflichtet, ein zweites Gutachten einzuholen oder zu berücksichtigen. Das erste rechtmäßig eingeholte Gutachten ist maßgeblich, sofern kein schwerwiegender Verfahrensfehler vorliegt. Im gerichtlichen Anfechtungsverfahren kann eine zweite Begutachtung jedoch eine Rolle spielen.
Was Sie jetzt mitnehmen sollten
Doch was bleibt am Ende als konkrete Handlungsregel? Wenn bereits ein Bescheid vorliegt, hilft der Überblick zu Bußgeldbescheid ohne Anhörung erhalten: Ist Einspruch noch möglich? beim nächsten Schritt.
Welche Nachweise jetzt den Ausschlag geben
Das Wahlrecht bei der MPU-Stelle ist rechtlich gesichert und praktisch bedeutsam. Wer früh handelt, hat Spielraum.
Wie Sie die Entscheidung konkret prüfen
Erstens: Das Wahlrecht besteht, auch wenn bereits eine Stelle kontaktiert wurde. Entscheidend ist, ob die Untersuchung schon stattgefunden hat und ob die Frist noch Raum lässt.
Welche Frist jetzt praktisch zählt
Zweitens: Die Frist nach § 11 Abs. 8 FeV ist das härteste Risiko im gesamten Verfahren. Ein Wechsel muss früh und koordiniert erfolgen. Wer die Frist versäumt, hat keine zweite Chance.
Was der Bescheid für die Versorgung bedeutet
Drittens: Das Aufforderungsschreiben selbst kann rechtliche Mängel enthalten. Inhalt, Fragestellung und Anlass sind überprüfbar. Das ist oft der erste Schritt, noch bevor eine Stelle überhaupt gewählt wird.
Wenn Sie eine MPU-Anordnung erhalten haben und wissen wollen, wie Sie am besten vorgehen, sprechen Sie mit uns. Kanzlei Zmijanjac berät Sie zu Ihren Rechten im Verfahren, zur Fristlage und zur Wahl der richtigen Begutachtungsstelle. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.
Kontakt aufnehmenRechtsquellen zur Einordnung
- § 11 FeV
- § 11 Abs. 2 FeV
- § 11 Abs. 6 FeV
- § 11 Abs. 8 FeV
- § 13 FeV
- § 14 FeV
- § 24 VwVfG
- Recherchequelle 1



