Jedes Jahr um die Urlaubszeit häufen sich die Anfragen bei mir, wie es sich mit im Urlaub im Ausland verhängten Bußgeldern, Strafzetteln und Parkstrafen verhält. Dieser Beitrag soll nun Licht ins Dunkel bringen und einen Überblick verschaffen.
Um was handelt es sich?
Um die Frage zu beurteilen, ob ein Vorwurf folgen hat, muss man zunächst vorab klären, um was es sich tatsächlich handelt. Nicht alles, das offiziell scheint, ist dies auch. Auch ist zu unterscheiden, ob eine Sache vollstreckbar ist oder nicht. Also gehen wir der Reihe nach vor.
Bußgelder aus dem EU- Ausland
Hier verhält es sich so, dass diese unter gewissen Bedingungen in Deutschland vollstreckbar sind. Das bedeutet, dass sie von deutschen Organen beigetrieben werden können. Vollstreckbar sind im einzelnen Geldstrafen, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- 1Es muss sich um eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts oder Verwaltungsbehörde handeln.
- 2Es muss sich um eine Geldsanktion handeln. Der Begriff umfasst nicht nur Geldstrafen und Bußgelder, sondern auch die Verfahrenskosten.
- 3Vollstreckt werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70,- EUR. Bei diesem Betrag sind auch die Verfahrenskosten zu berücksichtigen und es ist nicht nur auf die Geldstrafe/ das Bußgeld abzustellen.
Parkverstöße in Kroatien/ notarielle Urkunden
Nicht vollstreckbar sind Vollstreckungsbescheide aufgrund sogenannter „glaubwürdiger Urkunden“ kroatischer Notare. Dies hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 09.03.2017- Az.: C- 551/15 klar festgehalten.
Notarielle Dokumente sind keine gerichtlichen Entscheidungen wie sie für eine Vollstreckung notwendig sind.
Gibt es auch in Deutschland Punkte und Fahrverbote für Verstöße im Ausland?
Hier ist die Antwort: nein! Sofern ein Verstoß im Ausland dort ein Fahrverbot oder andere Maßnahmen außerhalb der oben genannten Geldsanktion nach sich zieht, hat das keine Auswirkungen in Deutschland. Zu beachten ist aber, dass diese Folgen im verhängenden Staat gültig sind bzw. wann sie abgelaufen sind.
Dies gilt ebenso für Geldsanktionen, die nicht in Deutschland vollstreckbar sind. Diese können bei einem kommenden Aufenthalt in diesem Land auf Sie „warten“. Es kann also Sinn machen, gleichwohl zu zahlen, auch wenn die Sanktion nicht in Deutschland vollstreckbar ist.
Sanktionen aus nicht EU- Staaten
Sanktionen für Verkehrsverstöße aus nicht EU- Staaten sind nicht in Deutschland vollstreckbar, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.
Fazit
Es ist für Laien nicht ganz einfach, sich in den einzelnen Vorschriften zurecht zu finden. Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit verschaffen. Wenn Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen rund ums Verkehrsrecht, Führerschein etc. haben, stehe ich Ihnen als Ihr Experte gerne zur Verfügung. Sofern Sie Bescheide aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien bekommen, kann ich Ihnen auch behilflich sein. Ich beherrsche Serbisch, Kroatisch und Bosnisch in Wort und Schrift als zweite Muttersprachen.