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Es droht der Führerscheinentzug? Alkohol am Steuer

Inhalt dieses Artikels    

Fahren unter Alkoholeinfluss ist gefährlich, da die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird. Die Reaktionszeit und die Konzentration nehmen ab und auch die Sehkraft kann je nach Menge des getrunkenen Alkohols gemindert werden. Aus diesen Gründen wird Alkohol hinter dem Steuer zurecht nicht als Kavaliersdelikt betrachtet. Vor allem, wenn ein Unfall gebaut wird, drohen harte Strafen und der Führerscheinentzug.

Welche Konsequenzen möglich sind, wann es ein Fahrverbot wegen Alkohol gibt und wie Sie sich verhalten sollten, falls Sie alkoholisiert im Straßenverkehr erwischt worden sind, lesen Sie hier.

Ab wann ist mit einem Fahrverbot zu rechnen?

Die Strafen für das betrunkene Fahren sind im Bußgeldkatalog für Alkohol geregelt, welcher durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht wird. Darin ist auch festgelegt, ab wann dem Fahrer ein Fahrverbot wegen Alkohol droht.

Sobald in Deutschland der Wert von  0,25 mg/l Atemluft (0,5 Promillegrenze) erreicht wird, droht bei Alkohol am Steuer ein Fahrverbot. Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird in diesem Fall idR als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Je nachdem, ob Sie zum ersten Mal oder bereits häufiger wegen Alkohol am Steuer erwischt worden sind, wird die Fahrerlaubnis zwischen einem bis zu drei Monaten entzogen. Hinzu kommen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Die ausschlaggebenden Faktoren

Bei Alkohol am Steuer wird zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat unterschieden. Entscheidend ist der Promillewert.

Die Ordnungswidrigkeit bei alkoholisiertem Fahren

Liegt der Alkoholgehalt im Blut bei einer Kontrolle zwischen einem Wert von 0,5 und 1,09 Promille, kann je nach Einzelfall gemäß Bußgeldkatalog noch von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen werden.

Sowohl beim ersten als auch beim wiederholten Verstoß erhält der Fahrer neben einem Fahrverbot zusätzlich zwei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Die Geldstrafe und die Dauer des Fahrverbots sind abhängig davon, ob es sich um den ersten oder um einen wiederholten Verstoß handelt. 

Nach aktuellem Stand des Bußgeldkatalogs beträgt die Geldstrafe mindestens 500 Euro (1. Verstoß) und maximal 1.500 Euro (ab dem dritten Verstoß).

Eine Straftat aufgrund von Alkohol am Steuer

Spätestens ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 g/kg (“Promille”) wird nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen, sondern von einer Straftat, da ab diesem Wert die Fahruntauglichkeit feststeht.

In diesem Fall drohen nicht nur drei Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis, sondern auch eine hohe Geldstrafe und in schweren Fällen/Mehrfachtätern auch eine Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß für den Einzug des Führerscheins liegt bei einem halben Jahr und kann bis zu fünf Jahren oder sogar lebenslänglich dauern.

Entscheidend,ob eine Geldstrafe verhängt wird oder mit einem Freiheitsentzug zu rechnen ist, ist abhängig von der Schwere der Straftat. Entscheidende Faktoren hierbei sind der Promillewert des Fahrers und die Tatsache, ob weitere Personen im Straßenverkehr gefährdet wurden oder ob durch das alkoholisierte Fahren ein Unfall verursacht worden ist.

Aber Achtung! Eine mögliche Strafbarkeit kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille gegeben sein, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen gegeben sind.

Zwischen 0,3- 1,09 Promille spricht man daher  ggf von einer relativen Fahruntüchtigkeit.

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Bei einem Promillewert ab 0,5 muss der Fahrer mit einem Fahrverbot rechnen. Wie lange ein Fahrverbot ausgesprochen wird, ist abhängig davon, ob man das erste Mal oder bereits zum wiederholten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wird. Ein Fahrverbot kann maximal für drei Monate aufgrund von Alkoholkonsum ausgesprochen werden.

Je nach Gefährdung des Straßenverkehrs ist auch ein Fahrverbot bei einem Wert unterhalb der 0,5 Promille-Grenze möglich.

1. Verstoß: 1 Monat Fahrverbot

Weitere Verstöße: 3 Monate Fahrverbot

Worin besteht der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?

Bei einem Alkoholverstoß wird zwischen zwei unterschiedlichen Formen unterschieden, die das Führen von einem Fahrzeug im Straßenverkehr untersagen: Zum einen kann dem Fahrer ein Fahrverbot erteilt werden, zum anderen ist auch der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

Einer der Unterschiede zwischen den beiden Varianten ist die Dauer, für welche das Fahren eines Fahrzeugs verboten ist. Der weitere Unterschied besteht darin, dass die Fahrerlaubnis nach einem Entzug wieder neu beantragt werden muss.

Das Fahrverbot

Oft handelt es sich “nur” um ein Fahrverbot, wenn der Führerschein abgegeben werden muss. Das Fahrverbot ist mit einem maximalen Zeitraum von drei Monaten(im Strafverfahren uU auch 6 Monate) deutlich kürzer als bei einem Fahrerlaubnisentzug. Außerdem können Sie Ihren Führerschein ohne weiteren Aufwand automatisch zurückerhalten und dürfen wieder Auto fahren.

Der Entzug der Fahrerlaubnis

Sobald von einer Straftat gesprochen wird, wird die Fahrerlaubnis in der Regell entzogen. Diese Maßnahme ist im Vergleich zum Fahrverbot deutlich härter und länger. In einigen Fällen kann die Sperrfrist bis zu fünf Jahre dauern. Im Anschluss muss der Führerschein neu beantragt werden. Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch zurückerlangt.

Damit Sie wieder einen Führerschein bekommen, müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf die Neuerteilung stellen. Der Antrag kann bereits 6 Monate vor Ende der Frist gestellt werden. Ob dies da schon sinnvoll ist, muss aber genau geprüft werden.

Welche Regelung gilt in der Probezeit?

Wird ein Fahranfänger in seiner Probezeit wegen Alkohol am Steuer erwischt, gilt hier die 0,0 Promillegrenze. Das bedeutet, dass Neulinge im Straßenverkehr noch nicht einmal ein Glas Bier, Wein oder Sekt trinken dürfen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Bereits ab einem Wert von 0,1 Promille im Blut ist mit einer Strafe zu rechnen, die mit Alkoholgehalt und Anzahl der Verstöße steigt.

Die häufigsten Strafen für Fahranfänger

Im besten Fall handelt es sich um den ersten Verstoß, von welchem keine weitere Gefährdung ausgegangen ist. Der Fahranfänger erhält für seine Alkoholfahrt einen Punkt in Flensburg, ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Im Anschluss muss er eine verpflichtende Nachschulung absolvieren.

Die Strafen bei wiederholten Verstößen

Neulinge im Straßenverkehr, die wiederholt wegen Trunkenheit am Steuer angehalten werden und in Fällen, in denen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, müssen mit härteren Strafen rechnen. Sie erhalten drei Punkte, das Bußgeld richtet sich nach der Schwere der Tat und im schlechtesten Fall kann der Führerschein entzogen werden. Außerdem wird entweder eine Geld- oder Freiheitsstrafe fällig.

Regelung für unter 21-jährige

Auch für Fahrer, die jünger als 21 Jahre alt sind, ist Alkohol am Steuer verboten. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Fahranfänger während der Probezeit.

Was passiert bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?

Sobald ein Unfall verursacht wird und Alkohol am Steuer im Spiel ist, wird ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Generell gilt, je höher der festgestellte Promillewert ist, umso härter fallen die Strafen aus.  Sobald weitere Personen in den Unfall verwickelt sind, folgt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Je nach Schwere des Unfalls und Alkoholkonzentration im Blut sind folgende Strafen möglich:

  • Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu einer lebenslangen Abgabe des Führerscheins
  • Punkte in Flensburg
  • Geldstrafen
  • Freiheitsstrafe

Aus diesen Gründen lohnt sich ein Einspruch

Vor allem, wenn der Führerschein für den Beruf erforderlich ist, aber auch zum Minimieren des Strafmaßes oder bei einer anstehenden MPU ist es von Vorteil, den Rat eines Anwalts einzuholen.


Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Ihr richtiger Ansprechpartner, denn er weiß, wann es Sinn macht, Einspruch einzulegen. Bescheide können fehlerhaft sein und mit der Hilfe eines Fachanwalts lassen sich im Idealfall mildere Strafen erreichen.

Ihr Fachexperte – Rechtsanwalt Zmijanjac

Wenn es um den geeigneten Anwalt geht, ist Rechtsanwalt Zmijanjac Ihr Fachanwalt rund um das Thema Strafen und Alkohol am Steuer.


Im Jahr 2021/2022 wurde er von Kolleginnen und Kollegen bei den Umfragen der Magazine  Stern und Focus als Rechtsanwalt für Privat Mandanten im Verkehrsrecht empfohlen. Zudem arbeitet er als Dozent für Rechtsanwaltsfortbildungen und ist Fachautor für juristische Literatur.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei

Ihnen droht ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir bieten Ihnen die beste Unterstützung an. Rechtsanwalt Milutin Zmijanjac weiß, welche Schritte zu unternehmen sind bzw. welche Bußgelder und weitere Strafen in den Einzelfällen verhängt werden können. Er kümmert sich darum, dass Sie so schnell wie möglich wieder Auto fahren dürfen oder im Idealfall erst überhaupt kein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer als Strafe ausgesprochen wird.

Milutin Zmijanjac

Als renommierter Fachanwalt für Verkehrsrecht berate, vertrete und verteidige ich Mandanten im Südwesten Deutschlands und bundesweit. In angrenzenden Rechtsgebieten können Mandanten auf meine langjährige Erfahrung vertraue

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