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KFZ-Versicherung – Tipps vom Rechtsanwalt

Ein Artikel von Milutin Zmijanjac
KFZ-Versicherung Rechtsanwalt

Inhalt dieses Artikels    

Alle Jahre wieder kommt im Herbst die Frage auf bzw. wird damit geworben, dass man mit einem Wechsel der KfZ- Versicherung viel Geld sparen kann. Der laufende Vertrag kann in aller Regel bis zum 30.11.  zum Ende des Jahres gekündigt und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Die einzelnen Versicherer verstärken Ihre Werbung und verschiedene Vergleichsportale werben damit, die Angebote zu vergleichen und einen Wechsel einfach per Klick möglich ist. Doch ist denn alles so einfach und wunderbar, wie es dargestellt wird?

Es kommt darauf an!

In aller Regel stehen für den Betroffenen die jährlichen Kosten im Vordergrund. Das ist nachvollziehbar und natürlich ein wichtiger Faktor. Es sollte jedoch nicht der einzige sein. Wichtig ist zunächst zu klären, was man denn überhaupt alles versichert hat bzw. versichern will. 

KfZ-Haftpflichtversicherung,
Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung

Was brauche ich?

Die Begriffe Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung sind allgemein geläufig. Allerdings stelle ich bei meiner anwaltlichen Tätigkeit immer wieder fest, dass die Abgrenzung der einzelnen Versicherungsarten für die Mandanten nicht immer ganz einfach ist, oder besser: die Menschen wissen oft nicht, welche Versicherung welches Risiko absichert.

Bevor man jedoch Tarife einzelner Versicherungen vergleicht, sollte man zunächst feststellen, welche Versicherung man braucht. Deswegen stelle ich hier zunächst einmal kurz die einzelnen gängigen Versicherungen rund um das KfZ vor.

KfZ- Haftpflichtversicherung

Bei der KfZ- Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass eine solche vorgeschrieben ist, wenn man ein KfZ zulassen und fahren will. Nimmt man am Straßenverkehr mit einem nicht versicherten KfZ teil, macht man sich strafbar. 

Die KfZ- Haftpflichtversicherung deckt die Schäden anderer ab, die bei Nutzung des KfZ entstehen und zu ersetzen sind.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen ab, die durch äußere Einflüsse entstehen. Das sind insbesondere:

  • Wildschäden
  • Glasbruch
  • Diebstahl
  • Kurzschluss, Brand, Explosion

Eine Teilkaskoversicherung macht in aller Regel Sinn. Nur bei Fahrzeugen, die einen nur noch geringen Wert haben, kann man auf diese getrost verzichten. Eine feste Grenze gibt es hier nicht. Aber spätestens bei einem Fahrzeug dessen Wert unter EUR 1000,- liegt, ist eine Teilkasko unnötig.

Ich bin Rechtsanwalt in Schorndorf, Baden Württemberg. 
Mandanten berate, vertrete und verteidige ich bundesweit!

Volllkaskoversicherung

Die Vollaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und deckt noch folgende weitere Schäden ab:

  • Selbst verursachte Schäden
  • Schäden durch Dritte, die man nicht von diesen erstattet bekommt (Fahrerflucht, Insolvenz o.ä.)
  • Vandalismus

Eine Vollkaskoversicherung macht bei Neuwägen immer Sinn. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist in aller Regel im Leasingvertrag/ Darlehensvertrag vorgeschrieben. 

Auch ältere Fahrzeuge sollten zumindest bis zu einem Alter von 6-7 Jahren vollkaskoversichert sein, je nach Wert des Fahrzeugs.

Versicherungsbedingungen beachten

Bei Teil- und Vollkaskoversicherungen sollte nicht nur auf den Preis geachtet werden. Wichtiger sind die abgedeckten Risiken. Hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede, die durchaus folgen haben können. So ist bei Wildschäden durchaus von Belang, welches Wild von der Klausel umfasst ist. 

So ist vom Begriff „Wildschaden“ sofern nichts anderes vereinbart wurde, nur Haarwild im Sinne des § 2 Bundesjagdgesetz umfasst. Hier gibt es verschiedene Klauseln, die auch Schäden umfassen, die von anderen Tieren umfassen. So ist bei der einfachen Wildschadenklausel der Schaden durch Marderbiss nicht abgedeckt. Das will man in aller Regel jedoch versichert haben.

Ebenso sollte man sich überlegen, ob man für eine günstige Prämie auch in Kauf nimmt, dass der Versicherer im Schadenfall vorschreiben kann, in welchem Reparatur- Betrieb repariert werden darf ohne dass man auf einem Teil der Reparaturkosten sitzen bleibt. Diese Werkstattbindung wird immer populärer und führt zu niedrigeren Tarifen. Allerdings hat man als Geschädigter nicht mehr die freie Wahl wo repariert wird. Wenn man schon seit Jahren immer zur Werkstatt seines Vertrauens geht und auf einmal das Fahrzeug zu einem anderen Betrieb gebracht wird, ist das in der konkreten Situation meist nicht gewollt. So zumindest meine Erfahrung. Dann bleibt nur die Wahl sich zu beugen oder einen Teil der Kosten ggf. aus eigener Tasche zu zahlen. Da ist der vermeintliche finanzielle Vorteil schnell weg.

Ebenso sind die neu aufkommenden Telematik- Tarife ein zweischneidiges Schwert. Hierbei handelt es sich um Tarife, die aufgrund der Überwachung der Fahrweise durch entsprechende Geräte, welche im Fahrzeug installiert werden, günstiger sind. Da drängt sich die Frage auf, was denn im Falle eines Falles alles an Informationen herangezogen wird und wie einzelne Fahrweisen sich dann im konkreten auswirken.

Welchen Service benötige ich?

Ein bei Abschluss/ Wechsel des Versicherers meist nicht stark beachteter Punkt ist er Service im Schadenfall. Konkret: benötige ich einen persönlichen Ansprechpartner oder reicht mir eine Telefon- Hotline bzw. ein Online- Portal?

Diese Frage wird oft nicht bedacht und im Schadenfall ist man dann schnell überfordert oder genervt, weil man sich nicht ausreichend betreut fühlt. 

Fazit: Vor Abschluss oder Wechsel der KfZ- Versicherung sollte man nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Angebote im Hinblick auf den Versicherungsschutz prüfen. Oft ist der vermeintlich günstigere Vertrag der teurere weil er weniger Risiko abdeckt oder die Entscheidungsfreiheit einschränkt. Dessen sollte man sich bewusst sein, bevor man sich entscheidet. Ebenso sollte man wissen, ob man sich den Vergleich über Portale zutraut oder ob man die persönliche Beratung benötigt. Grundsätzlich lohnt es sich jedes Jahr zu vergleichen und ggf. zu handeln. Denn es gibt recht gute und faire Angebote am Markt. Wenn man die im Beitrag genannten Fragen beachtet, kommt auch schnell Ordnung in die Flut von verschiedenen Angeboten. Im Zweifel lohnt es sich bei einem Fachmann nachzufragen und sich beraten zu lassen.

In diesem Sinne wünsche ich allseits gute Fahrt!

Ihr
Milutin Zmijanjac
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Milutin Zmijanjac

Als renommierter Fachanwalt für Verkehrsrecht berate, vertrete und verteidige ich Mandanten im Südwesten Deutschlands und bundesweit. In den genannten Rechtsgebieten können Mandanten auf meine langjährige Erfahrung vertrauen.

Vielleicht haben Sie schon selber recherchiert und sind genauso klug wie zuvor? Rechtsanwalt Zmijanjac kennt das und ist ein zuverlässiger Rechtsberater mit detaillierter Kenntnis der rechtlichen und tatsächlichen Notwendigkeiten. 

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  • *Zu einer professionellen Beratung gehört auch, dass Rechtsanwalt Zmijanjac sich mit Ihrer Angelegenheit beschäftigt und sich hierfür Zeit nimmt. Dies bedingt, dass er nur konkrete Rechtsberatung durchführt und keine allgemeinen Anfragen ausführlich beantwortet. 

    Er steht nur für eine kostenpflichtige Rechtsberatung zur Verfügung.