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Sind E-Scooter erlaubt? Tipps vom Rechtsanwalt!

Ein Artikel von Milutin Zmijanjac
E Scooter Gesetz

Inhalt dieses Artikels    

Jetzt sind sie also da bzw. haben teilweise schon Betriebserlaubnis: die Elektro- Scooter, E- Roller oder wie man sie nennen mag. Wie mit allem neuen gibt es zu Beginn Unsicherheiten und vielerlei Stimmen was denn erlaubt und geregelt ist.

 Es wurde auch schon viel geschrieben.

Mittlerweile gibt es auch die ersten Erfahrungsberichte aus Großstädten,  in denen Verleiher dieser Gefährte eröffnet haben oder die Menschen gerne mit E-Rollern fahren. Nicht alle sind positiv, weil sich da so einiges noch nicht eingependelt hat bzw. Regeln missachtet werden.

Aus diesem Grund will ich heute hier die wichtigsten Fakten zum E Scooter & dem Gesetz aufzeigen.

Dies soll kurz und informativ sein und so beschränke ich mich auf die wesentlichen Punkte. Diese sind dann aber auch wichtig und zu beachten. Selbstverständlichkeiten wie die Tatsache, dass man wie alle Verkehrsteilnehmer auf andere und vor allem Schwächere Rücksicht nehmen soll, setze ich als Grundlage voraus. Dies ist Allgemeinwissen und die Grundlage jeder guten Erziehung.

Ansonsten ist es nicht so schwer, man muss es nur wissen.

Was ist von den Regelungen umfasst?

Ich war selbst überrascht, welche verschiedenen Elektro- Fortbewegungsmittel es mittlerweile gibt. Es sind nicht alle umfasst.

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt nämlich, dass sie für folgende Elektrofahrzeuge gilt:

  • Fahrzeuge mit Lenk- und Haltestange
  • Die bauartbedingte Geschwindigkeit darf nicht schneller als 20 km/h sein.
  • Das Gewicht des Fahrzeugs muss unter 55 kg liegen
  • Die Nennleistung darf 500 Watt nicht überschreiten
  • Die Leistung darf 1400 Watt betragen, wenn 60% der Kraft zur Ausbalancierung des Gefährtes genutzt wird

Segways sind von der Verordnung umfasst, nicht betroffen sind z.B.  Hoverboards oder E- Skateboards.

Wo darf man fahren?

Auf Radwegen( Fahrradstreifen) und  Fahrradstraßen. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf man auf der Fahrbahn fahren.

Nicht fahren darf man auf Gehwegen.

Ebenso darf man nicht in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung fahren, was an sich klar ist. 

Etwas fies ist, dass man auch nicht in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung fahren darf, auch wenn das für Fahrräder mit dem Schild „ Fahrräder frei“ erlaubt ist. 

Ich kann mir vorstellen, dass da nicht jeder auf die Idee kommt zwischen Fahrrad und E- Scooter einen relevanten Unterschied zu erkennen.

Also aufpassen!

Ich bin Rechtsanwalt aus Schorndorf, Baden Württemberg.
Ich berate, vertrete und verteidige bundesweit!

Welches Mindestalter?

Ab 14 Jahren darf man elektrisch losrollern.

Fahrerlaubnis und Helm nicht nötig, Versicherung ja!

Eine Fahrerlaubnis benötigt man nicht, ebenso besteht keine Helmpflicht (ist mE aber dringend anzuraten!). Was man aber benötigt ist eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Schäden, die man anderen verursacht. 

Bußgelder und Strafen

Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder bis 70 EUR.

Aber Vorsicht: es gelten auch die übrigen Vorschriften der StVO und des Strafgesetzbuches. Es gelten insbesondere die üblichen Bestimmungen zum Alkohol.

Fürs erste soll es das gewesen sein. Ich werde aber bestimmt noch das eine oder andere dazu schreiben. Es ist alles nicht so kompliziert, zumindest was das rechtliche Thema angeht. Der Rest lässt sich mit etwas Vernunft und gegenseitiger Rücksichtnahme auch in den Griff bekommen.

Ich wünsche allseits gute Fahrt!

Milutin Zmijanjac

Als renommierter Fachanwalt für Verkehrsrecht berate, vertrete und verteidige ich Mandanten im Südwesten Deutschlands und bundesweit. In angrenzenden Rechtsgebieten können Mandanten auf meine langjährige Erfahrung vertraue

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