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Anwaltskosten

Ein Artikel von Milutin Zmijanjac
Anwaltskosten

Inhalt dieses Artikels    

Eine immer wiederkehrende Frage im Rahmen von Verkehrsunfällen ist, ob man als Geschädigter einen Rechtsanwalt beauftragen sollte.

Die Antwort ist klar und einfach: wenn er Unfall von einem Dritten (mit-) verursacht wurde- ja! Sie werden von Versicherern immer wieder hören, dass Sie keinen Anwalt benötigen, man werde sich um alles kümmern. 

Ebenso ist übrigens laut vielen Versicherern nicht nötig, einen Sachverständigen zu beauftragen. Und wenn, dann stellt der Versicherer natürlich gerne einen Sachverständigen zur Verfügung. Sie sollen ja keinen weiteren Aufwand haben. Es ist ja schon schlimm genug, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist.

Es ist teilweise rührend, wie sehr dem Versicherer des Schädigers das Wohl des Geschädigten am Herzen liegt. Das geht manchmal so weit, dass der Geschädigte kurz nach dem Unfall angerufen wird und ihm freundlich angeboten wird, ihn zu unterstützen.

Das Geld fliest schnell, das Auto wird schnell repariert und alle sind zufrieden. Also ist alles wunderbar?

Nun, ich denke, Sie kennen die Anwort…

Meist leider nicht, zumindest für den Geschädigten.

Auf wessen Seite steht der gegnerische Versicherer?

Nun, auch diese Frage lässt sich einfach beantworten: auf seiner eigenen. Wenn die Schuldfrage unklar ist, ist das noch nachvollziehbar, aber hier kommt auch wirklich niemand auf die Idee, einen solchen Fall ohne qualifizierten rechtlichen Beistand zu regulieren. Wenige Ausnahmen ausgeschlossen.

Gerade bei Unfällen, bei denen die Haftungsfrage klar ist, wird seitens der Geschädigten oft viel Geld verschenkt.

Da wird reguliert und oft ist auch sehr schnell Geld da- aber eben nicht alles!

Damit man weiß, ob man alles bekommen hat, muss man eben wissen, was einem überhaupt alles zusteht.

Aus diesen Gründen werden seitens des Gesetzgebers und der Rechtsprechung schon seit Jahrzehnten dem Geschädigten er Rechtsanwalt und der Sachverständige zugebilligt, damit der Geschädigte „auf Augenhöhe“ mit den Profis vom Versicherer ihren Schaden regulieren können. Der KfZ- Sachverständige (und zwar der, den man SELBST beauftragt hat!) ist der Experte für technische Fragen, der Rechtsanwalt für rechtliche Fragen. Die Kosten dieser Fachleute gehen im Rahmen des Verschuldens zulasten des Gegners und seines Versicherers!

Nun, stellen Sie sich die Frage, wie hoch die Motivation des Versicherers ist, Ihnen zu raten, dass Sie auf seine Kosten einen Rechtsanwalt und KfZ- Sachverständigen zu beauftragen, damit er sicher auch alles bezahlt, was er bezahlen muss.

Was denken Sie?

Genau…

rechtsanwaltsgebühren

Regelmäßige Fallen

Wertminderung

Ohne eigenen Sachverständigen wird diese oft gar nicht bzw. zu niedrig angesetzt. Oft wird sie gar nicht erwähnt. Auch beliebt ist die Behauptung, das Fahrzeug sei zu alt, weshalb keine Wertminderung vorliege. Dies trifft häufig nicht zu.

Nutzungsausfall

Hier verhält es sich wie bei der Wertminderung. Diese muss nach meiner Erfahrung in aller Regel seitens des Geschädigten konkret gefordert werden und kann anhand von Tabellen und Ausfallzeiten bestimmt werden, auch wenn das Fahrzeug nicht repariert wird!

Mietwagen

Hier gibt es regelmäßig Probleme in allen nur in Betracht kommenden Fragen. Sei es, die Erforderlichkeit, die Dauer, die Tarife, Winterreifen etc. Hier gibt es einen Dschungel an Rechtsprechung. Das überblickt kein Laie. Oft bleiben die Geschädigten dann unberechtigt aus Unwissenheit auf Kosten sitzen.

Es gibt hier noch viele Positionen, die regelmäßig gekürzt oder gar nicht erstattet werden, obwohl sie gezahlt werden müssten. Das würde hier aber den Rahmen sprengen. Ein Punkt ist mir aber noch wichtig, weshalb ich hier noch darauf eingehen will.

Wo darf repariert werden?

Der Geschädigte darf in der Werkstatt seines Vertrauens reparieren lassen und muss sich nicht seitens des Versicherers auf eine Werkstatt verweisen lassen! Dies ist bei einem selbstverschuldeten Unfall meist anders( je nach Kasko- Vertrag). Beim fremdverschuldeten Schaden ist dies jedoch gesetzlich anders, was viele Versicherer nicht daran hindert, trotzdem zu versuchen, Schäden in genehme ( günstige) Werkstätten zu steuern. Natürlich nur zum Wohl des Geschädigten…

Sie dürfen bestimmen, wo Sie reparieren lassen. In dem Fall, dass Sie nach Gutachten abrechnen, mag das im Einzelfall anders sein( hierzu gibt es bald einen gesonderten Blog- Beitrag), bei Reparatur nicht. Sie bestimmen!

Fazit: bei einem fremdverschuldeten Unfall sollte man sich immer einen Anwalt nehmen! Diese Kosten trägt der Gegner!Man verschenkt sonst uU sehr viel Geld! Ich zitiere hier am Ende noch das OLG Frankfurt am Main, das in einem Urteil deutlich schrieb: „Auch bei einfachen Unfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG FFM 1.12.2014- 22 U 171/13).

Ich stehe Ihnen mit meiner über 15- jährigen Expertise im Verkehrsrecht und als Fachanwalt für Verkehrsrecht hier natürlich gerne zur Verfügung.

In diesem Sinne wünsche ich allzeit gute Fahrt!

Milutin Zmijanjac

Rechtsanwalt  und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Milutin Zmijanjac

Als renommierter Fachanwalt für Verkehrsrecht berate, vertrete und verteidige ich Mandanten im Südwesten Deutschlands und bundesweit. In angrenzenden Rechtsgebieten können Mandanten auf meine langjährige Erfahrung vertraue

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