In letzter Zeit habe ich vermehrt Fragen hinsichtlich des Umtauschs des alten Führerscheins in den neuen „EU- Führerschein und seiner Fristen erhalten. Da gibt es wohl etwas Verwirrung, nachdem man sich entschlossen hat, den Umtausch mit gestaffelten Fristen vorzunehmen. Nun, es ist eigentlich nicht kompliziert, aber für den juristischen Laien doch unter Umständen etwas verwirrend. Deshalb will ich mit diesem Beitrag Klarheit schaffen.
Führerschein nicht Fahrerlaubnis wird umgetauscht!
Der eine oder andere hatte Befürchtungen, dass sich hinsichtlich der Fahrerlaubnis an sich etwas verändert. Dies ist nicht der Fall!
Führerschein und Fahrerlaubnis sind nicht dasselbe! Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich um die behördliche Genehmigung ein Kraftfahrzeug zu führen. Diese kann man für verschiedene Klassen erwerben. Diese Klassen wurden schon vor Jahren in der EU vereinheitlicht. Ältere Fahrerlaubnisse samt der erworbenen Klassen blieben jedoch erhalten.
Der Führerschein ist lediglich das Dokument, das zum Nachweis der Fahrerlaubnis dient. Dies ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Wäscht man seinen Führerschein aus unerfindlichen Gründen zum Beispiel mehrere Male ( mir ist das nie passiert!!), sodass er nicht mehr leserlich ist, bedeutet das lediglich, dass ich, äh man, sich einen neuen aufstellen lassen muss. Die Fahrerlaubnis an sich ist nicht erloschen. Es kann nur passieren, dass man ein Bußgeld erhält, wenn man keinen Führerschein hat.
Also zur Klarstellung: es geht um den Führerschein. Dieser muss zukünftig grundsätzlich alle 15 Jahre erneuert werden. Man muss aber keine neue Fahrprüfung o.ä. ablegen! Keine Angst. Es muss lediglich ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Dies ist bei allen Führerscheinen so, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
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Altführerscheine
Führerscheine, die davor ausgestellt wurden, sind jedoch grundsätzlich unbefristet gültig gewesen. In der neuen EU- Richtlinie, die in unsere Fahrerlaubnisverordnung übernommen worden ist, wurde jedoch festgelegt, dass auch diese Führerscheine nach bestimmten Fristen umzutauschen sind.
Umtauschfristen
Diese Fristen sind wie folgt gestaffelt:
Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden
Jahr | Ablaufdatum |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.1 2022 |
1959 - 1964 | 19.1.2023 |
1965 - 1970 | 19.1.2023 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden
Jahr | Ablaufdatum |
---|---|
1999 - 2001 | 19.1.2026 |
2002 - 2004 | 19.1.2027 |
2005 - 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19.01.2033 |
Bußgeld bei Nichtbeachtung
Wenn man diese Fristen nicht beachtet, kommt es ggf. zu einem Bußgeld von derzeit EUR 10,-.
Fazit: Es ist also alles nicht dramatisch und leicht zu bewältigen. Zuständig ist übrigens die eigene Führerscheinstelle. Die Kosten für den Umtausch liegen derzeit laut meiner Kenntnis bei EUR 25,- und man benötigt ein Bild, Perso/Pass und den alten Führerschein.