Die Art der Droge ist entscheidend
Im Straßenverkehr ist die Sicherheit das oberste Gebot. Sowohl bei Alkohol als auch bei Drogenkonsum drohen daher harte Strafen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist die Menge und Art der Droge. Ob die Fahrerlaubnis entzogen wird, ist von unterschiedlichen Kriterien abhängig.
Alkohol und die Promille-Grenze
Für Fahrer, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, ist der Alkoholwert entscheidend.
Hierbei wird zwischen dem Atemalkohol(ausreichend in Ordnungswidrigkeiten), der in mg/l Atemluft gemessen wird (pusten) und der Blutalkoholkonzentration (Blutprobe,notwendig in Strafsachen, gemessen in g/kg “Promille”) unterschieden. Der zulässige Alkoholwert ist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsgesetz und dem Bußgeldkatalog definiert. Die Strafbarkeit beginnt aber ggf. schon bei 0,3 Promille.
Wird bei einem Wert zwischen 0,3 bis 1,1 noch von einer relativen Fahruntauglichkeit gesprochen, ist bei einem höheren Wert von einer absoluten Fahruntauglichkeit die Rede.
Die alkoholbedingte Fahruntauglichkeit- und somit die Strafbarkeit- steht ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille also fest- egal wie fit sich der Betroffenen fühlt bzw. ob und welche Ausfallerscheinungen er hat.
Ab mindestens 0,25 mg/l (entspricht 0,5 Promille) liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Es drohen eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot.
Bei einer absoluten Fahruntüchtigkeit im Zusammenhang mit Fahrauffälligkeiten und bei Gefährdung des Straßenverkehrs wird eine Verurteilung mit der Begründung „Trunkenheit im Straßenverkehr“ folgen. Hier kann dem Fahrer eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen. In der Regel ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Weiche Drogen
Unter dem Begriff „weiche Drogen“ fallen unter anderem Cannabis oder Haschisch, die den Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) beinhalten. Genau wie bei Alkohol am Steuer sind auch weiche Drogen eine Gefahr beim Autofahren.
Dem Fahrer muss bei einer Verurteilung neben dem Konsum insbesondere die Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden. Kann diese nicht nachgewiesen werden, handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und Fahrverbot geahndet wird.
Ein weiteres Kriterium für die Höhe der Strafe ist die Häufigkeit des Konsums. Unterschieden wird zwischen einem einmaligen, gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum der Substanzen.
Konsum harter Drogen
Im Gegensatz zu den sogenannten weichen Drogen stehen die harten Drogen, zu denen unter anderem Kokain, Heroin und Amphetamine zählen. Diese Drogensorte wird als hart eingestuft, da ihre Einnahme eine besonders hohe Suchtgefahr darstellt.
Sobald bei einem Fahrzeugführer harte Drogen am Steuer nachgewiesen werden, hat das gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) immer den Verlust des Führerscheins zur Folge. Selbst bei nur geringen Mengen der Drogen im Blut muss der Fahrer den Führerschein wegen Drogen abgeben und wird, wenn er unter Einfluss dieser am straßenverkehr teilgenommen hat, bestraft.
Mischkonsum von unterschiedlichen Drogen
Als Mischkonsum wird beispielsweise ein Nachweis von Alkohol und Cannabis im Blut bezeichnet. Die kombinierte Rauschwirkung stellt eine Gefahr für den Straßenverkehr dar und wird vom Gesetzgeber und den Behörden besonders kritisch gesehen. Als Ergebnis wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Führerscheinentzug - so sieht der Ablauf aus
Bei einer Verurteilung wegen Drogen hinterm Steuer wird der Führerschein entzogen. In etlichen Fällen muss der Schein allerdings schon vor einer möglichen Verhandlung abgegeben werden. Die Beamten haben das Recht, den Führerschein an Ort und Stelle zu beschlagnahmen, wenn Sie von einer Straftat ausgehen. Auch wenn kein Strafverfahren durchgeführt wird und stattdessen nur ein Bußgeld verhängt, kann die Fahrerlaubnis dennoch eingezogen werden und der Führerschein ist weg. In solch einem Fall sieht der Ablauf wie folgt aus:
Führerscheinentzug und Fahrverbot - der Unterschied
Ein Fahrverbot ist nicht mit einem Führerscheinentzug gleichzusetzen. Bei einem Fahrverbot können Sie Ihren Führerschein in der Regel nach der verhängten Frist einfach abholen. Ein Führerscheinentzug geht weiter. Wie der Begriff schon sagt,ist die Fahrerlaubnis entzogen und bis zur Neuerteilung weg. Beim Fahrverbot darf man von der noch gegebenen Fahrerlaubnis nur keinen Gebrauch machen. Während man also nach dem Ende des Fahrverbots seinen Führerschein abholt und wieder fahren kann, muss nach einem Entzug der Fahrerlaubnis die Neuerteilung beantragt werden, die von verschiedenen Faktoren abhängt, unter anderem ggf. etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung.
Welche Regelung gilt in der Probezeit?
Wird ein Fahranfänger in seiner Probezeit wegen Alkohol am Steuer erwischt, gilt hier die 0,0 Promillegrenze. Das bedeutet, dass Neulinge im Straßenverkehr noch nicht einmal ein Glas Bier, Wein oder Sekt trinken dürfen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Bereits ab einem Wert von 0,1 Promille im Blut ist mit einer Strafe zu rechnen, die mit Alkoholgehalt und Anzahl der Verstöße steigt.
Die häufigsten Strafen für Fahranfänger
Im besten Fall handelt es sich um den ersten Verstoß, von welchem keine weitere Gefährdung ausgegangen ist. Der Fahranfänger erhält für seine Alkoholfahrt einen Punkt in Flensburg, ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Im Anschluss muss er eine verpflichtende Nachschulung absolvieren.
Die Strafen bei wiederholten Verstößen
Neulinge im Straßenverkehr, die wiederholt wegen Trunkenheit am Steuer angehalten werden und in Fällen, in denen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, müssen mit härteren Strafen rechnen. Sie erhalten drei Punkte, das Bußgeld richtet sich nach der Schwere der Tat und im schlechtesten Fall kann der Führerschein entzogen werden. Außerdem wird entweder eine Geld- oder Freiheitsstrafe fällig.
Regelung für unter 21-jährige
Auch für Fahrer, die jünger als 21 Jahre alt sind, ist Alkohol am Steuer verboten. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Fahranfänger während der Probezeit.
Drogen am Steuer - das sollten Sie nun tun
Falls Sie unter Drogeneinfluss oder mit Alkohol am Steuer erwischt worden sind, ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren. Hier ist das richtige Verhalten äußerst wichtig für den späteren Verlauf. Jede falsche Aussage oder Handlung kann zur Konsequenz haben, dass Ihnen eine härtere Strafe droht. Daher sollten Sie unbedingt die folgenden Punkte beachten:
Legen Sie Einspruch ein - Rechtsanwalt Zmijanajc steht Ihnen zu Seite
Gegen verschiedene Maßnahmen stehen Ihnen Rechtsmittel zur Verfügung, die Sie einlegen können. Ob und wann das sinnvoll ist, weiß Ihr Anwalt. Eine Möglichkeit ist, gegen die Entzehungs-Entscheidung der Behörde Widerspruch einzulegen.
Gegen einen richterlichen Beschluss können Sie z.B. Beschwerde einreichen. Welche dieser Optionen Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, kann Ihnen Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht am besten aufzeigen.
Ihr Stern-Topanwalt 2021
Rechtsanwalt Zmijanjac ist ein absoluter Experte im Bereich des Verkehrsrechts. So wurde er auch 2022 von Kolleginnen in den Umfragen des Magazine Stern und Focus im Bereich des Verkehrsrechts für Privatmandanten so oft genannt, dass er in den betreffenden Listen der Magazine empfohlen wird.
Er ist nicht nur Fachanwalt für dieses Gebiet, sondern arbeitet zusätzlich als Dozent für Rechtsanwaltsfortbildungen und Fachautor für juristische Literatur.